Inhalt anspringen

Stadt Hürth

Grundsicherung und Krankenhilfe

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können und die Regelaltersgrenze erreicht haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und eine dauerhafte volle Erwerbsminderung nachweisen können, kommen Leistungen nach dem vierten Kapitel Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Betracht.

Wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, wenn Sie nicht wissen, ob und welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Eine tatsächliche Unterstützung ist nur möglich, wenn Einkommen und Vermögen nur in unzureichender Höhe vorhanden ist. Bei der Prüfung ist immer die individuelle Situation zu berücksichtigen.

Erläuterungen und Hinweise