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Stadt Hürth

Blinden- und Gehörlosengeld - Beantragung

Beschreibung

Blinde, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose können finanzielle Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) beantragen.

Voraussetzungen:

Beide Leistungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt.

Sie können das entsprechende Antragsformular beim Sozialamt der Stadt Hürth erhalten oder anfordern. Auf Wunsch helfen wir Ihnen auch beim Ausfüllen des Antrages.

Erläuterungen und Hinweise