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Stadt Hürth

Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW für 25 Jahre Engagement

Unter Downloads & Links finden Sie die Formulare "Antrag auf Ausstellung" & "Vorschlag auf Ausstellung".

Beschreibung

Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW für 25 Jahre Engagement

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW ist eine besondere Ergänzung der Ehrenamtskarte NRW. Ein kleines Dankeschön für Hürtherinnen bzw. Hürther, die seit mindestens 25 Jahren ein Ehrenamt ausüben oder es 25 Jahre ausgeübt haben.

Auf diese Weise würdigen wir Ehrenamtliche, die über ein Vierteljahrhundert oder länger für das Gemeinwohl im Einsatz sind bzw. waren und mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte NRW noch für eine andere vergleichbare Auszeichnung erfüllen. 

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit (zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW) nicht oder nicht mehr erbringen (z. B. aufgrund ihres Alters oder ihrer gesundheitlichen Situation).

Wer erhält eine Jubiläums-Ehrenamtskarte?

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte kann erhalten, wer sich seit mindestens 25 Jahren oder länger regelmäßig gemeinnützig ehrenamtlich engagiert bzw. engagiert hat. Das erbrachte Ehrenamt kann auch schon Jahre zurückliegen.

Dabei kann das Engagement sowohl in einer als auch in verschiedenen Organisationen geleistet worden sein. Auch Unterbrechungen im Engagement (zum Beispiel wegen Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden akzeptiert.

Der bei der klassischen Ehrenamtskarte geltende Stundenumfang (mind. 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr) entfällt hierbei. 

Wichtig bei der Ausübung des Engagements ist bzw. war jedoch, dass keine pauschalen Aufwandsentschädigungen, die über die Erstattung von Auslagen gezahlt wurden bzw. werden wie zum Beispiel Telefon- beziehungsweise Fahrtkosten.

Wie erhalte ich die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW?

Der Antrag für die Jubiläumskarte kann vom Ehrenamtlichen selbst oder von Vorschlagenden gestellt werden. 

Für die Jubiläums-Ehrenamtskarte müssen Ehrenamtliche einen Bewerbungsbogen ausfüllen. 

Zusätzlich kann auch eine Organisation eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden soll. Es gibt keine zahlenmäßige Begrenzung pro Verein beziehungsweise Organisation.

Es muss bestätigt werden, dass das geleistete Ehrenamt mindestens 25 Jahre oder länger umfasst hat oder noch besteht. Die Bestätigung, dass die Voraussetzungen für den Erhalt einer Jubiläums-Ehrenamtskarte vorliegen, erfolgt in der Regel durch die Verantwortlichen in den Vereinen. Sollte dies nicht möglich sein, da das Ehrenamt schon länger zurückliegt und die Organisation ggf. keine Unterlagen mehr hat, reicht auch die Bestätigung des Ehrenamtlers selbst aus. 

Wie lange gilt die Jubiläums-Ehrenamtskarte?

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher.

Welche Vergünstigungen?

Mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte können alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte angeboten werden.

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte ist gültig in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens, die an dem Landesprojekt teilnehmen. Die Inhaberinnen und Inhaber der Jubiläums-Ehrenamtskarte können in diesen Kreisen, Städten und Gemeinden eine Vielzahl von Vergünstigungen in öffentlichen und privaten Einrichtungen erhalten. Es gibt verschiedenste Ermäßigungen z. B. in Museen, Schwimmbädern, Theatern aber auch bei Einzelhändlern, in Apotheken oder Restaurants. Die Liste der örtlichen Partner sind auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen einzusehen.

In Hürth gibt es beispielsweise Vergünstigungen

  • in der Stadtbücherei,
  • der Josef-Metternich-Musikschule,
  • dem Familienbad "De Bütt",
  • im Bürgerhaus
  • und in der Event Ticket Agentur des Stadtbusses.

Eine Übersicht über alle landesweiten Vergünstigungen erhalten Sie hier:

 Ehrensache | Engagiert NRW (engagiert-in-nrw.de) (Öffnet in einem neuen Tab)
 

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