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Stadt Hürth

Sportförderung und Leistungen für Vereine

Beschreibung

Die Stadt Hürth betrachtet es als wichtige Aufgabe, den Sport zu fördern. Sie errichtet und betreibt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und soweit erforderlich, Sportstätten aller Art. Sie gewährt Zuschüsse und Beihilfen zur Förderung des Sports an Sportvereine nach Maßgabe der im Haushalt veranschlagten Mittel und dieser Richtlinien.

Leistungsberechtigt sind:

Sportvereine und -verbände die folgende Eigenschaften haben:

  • Vereinssitz in Hürth
  • Führung des Namens "Hürth" oder den Namen eines Ortsteils im Vereinsnamen
  • ausschließliches Betreiben von Amateursport
    (ausgeschlossen: beruflizenzierte Abteilungen)
  • Hauptziel von Verbänden:
    • Unterstützung von Vereinen, die die Eigenschaften dieser Richtlinien erfüllen
  • Anzahl aktiver Mitglieder übersteigt 15 Personen
  • Nachweis von Vereinsarbeit an und mit Jugendlichen und Kindern
  • Mitgliedschaft
    • im Landessportbund NRW e. V. beziehungsweise in dessen zuständiger Untergliederung
    • im Stadtsportverband Hürth e.V.
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Vorlage eines Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • iStock, AndreyPopov