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Stadt Hürth

Widerspruch - elektronische Widerspruchserhebung

Beschreibung

Sofern gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) der Stadt Hürth der Rechtsbehelf des Widerspruchs zulässig ist und Sie hiervon Gebrauch machen wollen, so ist dieser grundsätzlich schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, in 50354 Hürth, einzulegen.

Die Schriftform ist auch gewahrt, wenn die Widerspruchserhebung elektronisch erfolgt. Hierfür stellt die Stadt Hürth nachfolgend aufgeführte Übermittlungsvarianten zur Verfügung:


De-Mail in der Sendevariante "bestätigte sichere Anmeldung":

Gem. § 3a Abs. 2 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) i. V. m. § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes (De-Mail-G) kann die Schriftform durch eine "absenderbestätigte De-Mail" ersetzt werden.

Die Stadtverwaltung Hürth hat eigens hierfür ein De-Mail-Konto angelegt. Nutzen Sie bitte für die elektronische Widerspruchserhebung via De-Mail folgende zentrale E-Mail Adresse: rathaushuerth.de-mailde


Elektronisches Formular in Verbindung mit sicherem Identitätsnachweis:

Der Widerspruch kann auch gem. § 3a Abs. 2 Nr. 1 VwVfG NRW durch Eingabe in ein elektronisches Formular mit sicherem Identitätsnachweis eingelegt werden.

Der Identitätsnachweis erfolgt hierbei über das Servicekonto.NRW. Hierfür muss die eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) Ihres elektronischen Personalausweises aktiviert sein.

Erläuterungen und Hinweise