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Stadt Hürth

Sterbefall - Anzeige und Beurkundung

Beschreibung

Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Standesabteilung buchen.

Wenn eine Person verstirbt, ist der Sterbefall innerhalb von 3 Tagen dem zuständigen Standesamt am Ort des Sterbefalles anzuzeigen und zügig beurkunden zu lassen.

Anzeigepflichtige Personen:

  • jeder, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist,
  • das beauftragte Bestattungsunternehmen,
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime,
  • Polizei.

Der Tod wird dann beurkundet und Sterbeurkunden ausgestellt.

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