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Stadt Hürth

Reisepass - Beantragung, Abholung, Änderung, Expressreisepass, Reisepass für Vielreisende, Zweitpass

Alle Deutschen haben ab ihrem ersten Lebenstag das Recht auf Ausstellung eines Reisepasses.

Beschreibung

Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

Für die Abholung eines Reisepasses ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.

Beantragung eines neuen Reisepasses:

Zuständig für die Ausstellung ist die Passbehörde des Hauptwohnsitzes. Stellt eine unzuständige Behörde (zum Beispiel Urlaubsort in Deutschland, Nebenwohnsitzbehörde oder Ort der Arbeitsstelle) den Pass aus, verdoppelt sich die Gebühr. Die unzuständige Behörde muss in jedem Fall eine Ermächtigung der zuständigen Behörde einholen. Dies ist bei Wohnsitz in Deutschland die Hauptwohnsitzbehörde, bei Wohnsitz im Ausland die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich anwesend sein. Die antragstellende Person kann sich nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Kinder, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, sind - unabhängig vom Alter des Kindes - immer mitzubringen.

Ob für ein Reiseziel ein Reisepass oder Visum benötigt wird, erfahren Sie über das Auswärtige Amt.

Abholung des durch die Bundesdruckerei gefertigten Passes:

Die Abholung des fertigen Passes soll grundsätzlich durch die antragstellende Person erfolgen. In Ausnahmefällen kann die antragstellende Person eine dritte Person mit der Abholung bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person muss ihren eigenen Ausweis, den alten Reisepass der antragstellenden Person (soweit vorhanden) und eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Für Jugendliche unter 18 Jahren kann der Pass nur von der sorgeberechtigten Person abgeholt werden.

Änderung:

Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (Anschrift, Name) ist auch der Reisepass zu ändern bzw. neu zu beantragen. Bei Beantragung und Änderung ist persönliches Erscheinen - auch für Kinder - Pflicht.

Expressreisepass:

Für eilige Fälle besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu bestellen. Die Aushändigung erfolgt in diesem Fall innerhalb von ca. vier Werktagen. Es ist ein regulärer Pass, er wird lediglich bei der Bundesdruckerei in Berlin bevorzugt gefertigt. Er erfüllt auch die Voraussetzungen für die Einreise in die USA. Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

Reisepass für Vielreisende:

Für Vielreisende kann ein 48-Seiten-Pass (statt des üblichen 32-Seiten-Passes) für zusätzliche Visaeinträge ausgestellt werden. Die antragstellende Person muss persönlich anwesend sein.

Zweitpass:

Grundsätzlich darf man nur einen Reisepass besitzen. In ganz besonderen Ausnahmefällen (Nachweis ist zu erbringen) ist die Ausstellung eines Zweitpasses möglich. Dieser ist grundsätzlich nur sechs Jahre gültig. Näheres erfragen Sie bitte im Einwohnermeldeamt.

Gültigkeit:

  • Antragstellung bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • Antragstellung ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Vorläufiger Reisepass:

  • maximal 1 Jahr
    (Die Dauer kann dem Zweck und der Dauer der Reise angepasst werden, z. B. auch nur einen Monat.)

Die Verlängerung eines Reisepasses und eines vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.

Erläuterungen und Hinweise