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Stadt Hürth

Eheschließung - Namensführung der Ehegatten

Beschreibung

Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Standesabteilung buchen.

Die Ehegatten sollen (müssen also nicht) einen gemeinsamen Familiennamen - den "Ehenamen" - bestimmen. Bestimmen die Ehegatten keinen gemeinsamen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch danach weiter. Die Bestimmung eines Ehenamens kann jederzeit nachgeholt werden. Wird ein gemeinsamer Ehename bestimmt, kann dies der Geburtsname eines der Ehegatten oder der zurzeit geführte Name sein, zum Beispiel der Familienname aus einer Vorehe.

Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält grundsätzlich den Ehenamen. Er kann aber durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten entweder seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat oder seinen Geburtsnamen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Die dazu vorher gemachten Ausführungen gelten auch in diesem Fall.

 

Möglichkeit zur Führung eines Doppelnamens:

Wird ein Ehename bestimmt, bleibt dem Partner, dessen Geburtsname oder Familienname nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen.

Der Ehepartner kann dem Ehenamen

  • seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen voranstellen,
  • seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen hinten anfügen.

 

Besteht der voranzustellende oder hinzuzufügende Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann davon nur ein Name verwendet werden. Drei- oder sogar Vierfachnamen sind nicht zulässig. Ebenso gibt es keine Möglichkeit, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen führen.

Die Namensvoranstellung oder -anfügung kann durch Erklärung vor dem Standesamt jederzeit widerrufen werden, so dass danach nur noch der Ehename geführt wird. Danach ist eine erneute Hinzufügung oder Voranstellung nicht mehr möglich.

Erläuterungen und Hinweise