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Stadt Hürth

Eheschließung - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Beschreibung

Eheschließungen im Ausland oder vor einer ermächtigten Person im Inland (zum Beispiel Konsulat oder Botschaft)  können ab dem 01. Januar 2009 auf Antrag im deutschen Eheregister beurkundet werden.

Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz des Antragstellers.

Voraussetzungen für die Antragstellung:

Ein Ehegatte / Lebenspartner muss deutscher Staatsangehöriger oder als Staatenloser, heimatloser Ausländer, Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling anerkannt sein und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Hat die Eheschließung vor einer ermächtigten Person eines Staates stattgefunden, so muss einer der Eheschließenden Staatsangehöriger dieses Staates sein.

Erläuterungen und Hinweise