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Stadt Hürth

Melderegisterauskunft

Die Melderegisterauskunft (einfach und erweitert) können Sie komplett online beantragen und bezahlen. Den Link zum Online-Formular finden Sie unter dem Reiter Downloads / Links.

Beschreibung

Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

Adressanfragen können schriftlich, mündlich direkt am Schalter des Meldeamtes oder online gestellt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

a) Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Abs. 1-3 Bundesmeldegesetz:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift

b) Erweiterte Melderegisterauskunft § 45 Bundesmeldegesetz:

Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel), erteilt die Einwohnermeldeabteilung eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen

c) Archivauskunft § 13 Abs. 2 Bundesmeldegesetz:

Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.

Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden.

Hinweis:

Bei Auskunftersuchen nach a), b) und c) ist gemäß § 44 Abs. 3 Bundesmeldegesetz zu erklären, ob die Anschriften für gewerbliche Zwecke benötigt werden und ob die Anschriften für Werbung oder Adresshandel benötigt werden.

Gewerbliche Anfrager:
Großkunden können sich bei d-NRW für das eMA-Portal registrieren lassen.

Behördliche Anfrager:
Seit dem 01. Januar 2014 ermöglicht d-NRW Mitarbeitern von Behörden, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Melderegisterdaten über das Meldeportal Behörden (MpB) nachzufragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Kolleginnen des Meldeamtes.

Erläuterungen und Hinweise