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Stadt Hürth

Führungszeugnis - Beantragung

Beschreibung

Hinweis: Für die Beantragung eines Führungszeugnisses ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.

Das Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob der Betreffende straffällig geworden ist. Andere Begriffe sind: Polizeiliches Führungszeugnis, Bundeszentralregisterauszug. Es wird vom Bundeszentralregister beim Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Der bei der Einwohnermeldeabteilung gestellte Antrag wird sofort an das Bundeszentralregister weiter geleitet.

Voraussetzungen:

  • Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag ist bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes bei Wohnsitz im Inland zu stellen.
  • Bis zum 18. Lebensjahr kann der Antrag auch vom gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
  • Die Beantragung durch Bevollmächtigte ist gesetzlich nicht erlaubt
    (§ 30 Bundes­zentral­register­gesetz).
  • Der Antragsteller hat persönlich vorzusprechen. Schriftliche Antragstellung ist möglich, wenn die Unterschrift des Antragstellers öffentlich oder amtlich beglaubigt wurde.

Befinden Sie sich im Ausland, muss der Antrag vom Ausland aus gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

 Bundesamt für Justiz

Verwendung:

Führungszeugnisse werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme benötigt.

Arten von Führungszeugnissen:

  • Es gibt Führungszeugnisse für private Zwecke (Privat­führungszeugnisse), die dem Antragsteller nach Hause geschickt werden.
  • Es gibt Führungszeugnisse für Behörden (Behörden­führungszeugnisse), welche sofort an die entsprechende Behörde weitergeleitet werden. Bitte bringen Sie das Anforderungsschreiben der Behörde mit.
  • Und es gibt erweiterte Führungszeugnisse für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde - bspw. werden diese für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen benötigt. Hierfür ist das Anforderungsschreiben des Arbeitgebers mitzubringen.

Der Antrag geht von der Meldebehörde online zum Bundeszentralregister. Dort wird das Führungszeugnis ausgestellt und verschickt.

Möchte der Antragsteller das Führungszeugnis vor Versendung einsehen, so ist dies beim Amtsgericht Brühl möglich. Einzelheiten dazu erklären Ihnen die Mitarbeiterinnen bei Antragstellung.

Online kann das Führungszeugnis nur über die Homepage des Bundeszentralregisters beantragt werden (Ähnliche Produkte).

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