Beschreibung
Das Einwohnermeldeamt der Stadt Hürth nimmt den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung nur entgegen.
Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises.
Der Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins nach Verlust muss sofort beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises abgegeben werden.
Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden.