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Stadt Hürth

Fahrerlaubnis - EU-Kartenführerschein beantragen

Seit dem 19.01.2013 ist der Kartenführerschein für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite hinter Nr. 4b). Der "alte" Führerschein, wie der graue oder rosa Papierführerschein oder der unbefristete Kartenführerschein, ist durch Antrag umzutauschen.

Beschreibung

Umtauschfristen Papierführerschein nach Geburtsjahr!

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr:

  • vor 1953 bis zum 19.01.2033
  • 1953 – 1958 bis zum 19.01.2022
  • 1959 – 1964 bis zum 19.01.2023
  • 1965 – 1970 bis zum 19.01.2024
  • 1971 oder später bis zum 19.01.2025

Umtauschfristen Kartenführerschein nach Ausstellungsjahr!

Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen und dieser vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

  • 1999 – 2001 bis zum 19.01.2026
  • 2002 – 2004 bis zum 19.01.2027
  • 2005 – 2007 bis zum 19.01.2028
  • 2008 bis zum 19.01.2029
  • 2009 bis zum 19.01.2030
  • 2010 bis zum 19.01.2031
  • 2011 bis zum 19.01.2032
  • 2012 bis 18.01.2013 bis zum 19.01.2033

Die Einwohnermeldeabteilung der Stadt Hürth nimmt den Antrag auf Umtausch in den EU-Kartenführerschein nur entgegen. Die Bearbeitung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt des Rhein-Erft-Kreises.

Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des Rhein-Erft-Kreises erteilt werden. Weitere Informationen finden Sie hier:

 Rhein-Erft-Kreis: Umtausch eines deutschen Führerscheins (Öffnet in einem neuen Tab)

Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

Erläuterungen und Hinweise