Inhalt anspringen

Stadt Hürth

eID-Karte für EU-Staatsbürger

Ab 01.01.2021 können Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und Bürger von Island, Liechtenstein und Norwegen eine eID-Karte bei der Einwohnermeldeabteilung ihres Hauptwohnsitzes beantragen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Beschreibung

Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

Für die Abholung einer eID-Karte ist keine Terminvereinbarung notwendig. Sie können in diesem Fall während der Öffnungszeiten eine Wertmarke am Selbstbedienungs-Terminal ziehen.

Die Antragsteller haben sich durch Vorlage des Reisepasses oder der Identitätskarte ihres Heimatstaates auszuweisen, und müssen persönlich vorsprechen. Eine Beantragung durch Bevollmächtigte ist nicht möglich. Weiterhin sind der Einwohnermeldeabteilung alle Tatsachen bekannt zu geben, die der Identifizierung des Antragstellers dienen.

Die eID-Karte ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis sowie das Vor-Ort-Auslesen der auf dem integrierten Chip gespeicherten Daten des Inhabers. Sie ist demnach nur dazu da, sich elektronisch auszuweisen, sie ersetzt nicht den Heimatpass oder die Identitätskarte des Heimatstaates.

Die Pflicht, den Heimatpass oder die Identitätskarte des Heimatstaates mitzuführen, bleibt davon unberührt.

Die eID-Karte wird nach einem einheitlichen, gesetzlich festgelegten Muster ausgestellt, und ist 10 Jahre gültig, eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Beantragung einer neuen eID-Karte ist jeweils vor Ablauf der bisherigen eID-Karte durchzuführen. Ein Lichtbild und Fingerabdrücke werden nicht eingefügt. Die Beantragung und Ausstellung erfolgt immer am Wohnort des Antragstellers.

Erläuterungen und Hinweise