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Stadt Hürth

Sterbefall - Bestattungen

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen sind zur Bestattung die Angehörigen des Verstorbenen verpflichtet. Angehörige im Sinne der maßgebenden Vorschrift sind in der nachstehenden Rangfolge:

  • Ehegatten
  • Lebenspartner
  • volljährige Kinder
  • Eltern
  • volljährige Geschwister
  • Großeltern
  • volljährige Enkelkinder

Voraussetzungen:

Vor der Bestattung muss der Tod beim Standesamt des Sterbeortes beurkundet werden. Kann die Beurkundung wegen fehlenden Unterlagen oder Nachweisen nicht zeitnah erfolgen, stellt das Standesamt eine gesonderte Bestattungsgenehmigung aus. Bestattungstermine vergibt das Standesamt als Friedhofsbehörde.

Fristen:

Erdbestattungen dürfen frühestens 24 Stunden nach Eintritt des Todes vorgenommen werden. Erdbestattungen oder Einäscherungen müssen innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden. Die Totenasche ist innerhalb von 6 Wochen beizusetzen.

Gemäß § 13 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes NRW in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Verlängerung der Bestattungsfrist auf Antrag der Angehörigen oder des Bestatters bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder eines großen öffentlichen Interesses möglich.

Im Stadtgebiet Hürth befinden sich folgende Stadtteilfriedhöfe:

Friedhof Berrenrath, Am Weiherdamm Tel.: 02233 / 34085
Friedhof Efferen, Bellerstraße Tel.: 02233 / 66928
Friedhof Fischenich, Gennerstraße Tel.: 02233 / 44330
Friedhof Gleuel, Am Hummelsboor Tel.: 02233 / 36451
Friedhof Hürth, Brandlstraße Tel.: 02233 / 46787
Friedhof Hürth, Frechener Straße / Alstädter Straße Tel.: 02233 / 46787
Friedhof Kendenich, Steinackerstraße Tel.: 02233 / 44143
Friedhof Kendenich, Auf der Aue Tel.: 02233 / 44143
Friedhof Stotzheim, Keutenstraße Tel.: 02233 / 66928

Öffnungszeiten der Friedhöfe:

im Sommer 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr
im Winter 08:00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit

Hinweis für Bestattungsunternehmen:

Unter Downloads & Links können Sie online sowohl einen Termin für die Vorsprache in der Standesabteilung buchen als auch für die Bestattungen auf den Friedhöfen.

Erläuterungen und Hinweise