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Stadt Hürth

Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigung von Dokumenten. Bestätigt wird nur das Übereinstimmen von Kopie und Original, nicht der Inhalt.

Beschreibung

Hinweis: Unter Downloads & Links können Sie online einen Termin in der Einwohnermeldeabteilung buchen.

Amtlich beglaubigt werden Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen usw. von Schriftstücken, die

  • von einer Behörde ausgestellt worden sind,
  • zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden oder
  • bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist.

Ausnahmen - amtliche Beglaubigung einer Kopie ist nicht möglich bei:

  • Notariellen Urkunden
  • Urteilen und Beschlüssen von Gerichten
  • Inländischen Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden), sie bleiben dem Standesbeamten vorbehalten
  • Kopien aus dem Liegenschaftskataster können nur von bestimmten Behörden beglaubigt werden

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften:

Die Unterschrift muss persönlich bei der Meldebehörde geleistet werden. Der Personalausweis ist zu Prüfzwecken zwingend vorzulegen.

Beglaubigung von Zeugnissen:

Zeugnisse können im Einwohnermeldeamt amtlich beglaubigt werden.

Beglaubigungen für die Rentenversicherung:

Beglaubigungen von Urkunden, Zeugnissen und anderen Unterlagen zur Vorlage bei der Rentenversicherung werden von der Ansprechpartnerin der Rentenstelle beim Sozialamt vorgenommen.

Bei Nutzung der Urkunden im Ausland ist entweder eine Apostille oder eine Legalisation nötig.

Öffentliche Beglaubigung:

Die öffentliche Beglaubigung ist den Notaren vorbehalten.

Erläuterungen und Hinweise