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Stadt Hürth

Sterbefall - Grabmalgenehmigung

Beschreibung

Für die Aufstellung, Veränderung oder den Abbau eines Grabmals auf den Hürther Friedhöfen ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich. Mit dieser Genehmigung wird geprüft, ob die Grabmale den Vorgaben der Städtischen Friedhofsatzung entsprechen.

Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch die Stadtwerke Hürth bzw. durch den Wertstoffhof. Detaillierte Auskünfte können nur von den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Stadtwerke Hürth erteilt werden.

Erläuterungen und Hinweise