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Stadt Hürth

Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum - Erlaubnis

Beschreibung

Umzüge im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Erlaubnis, da der öffentliche Verkehrsraum hierbei mehr als üblich in Anspruch genommen wird und andere Verkehrsteilnehmer den Verkehrsraum für die Dauer des Umzuges nicht benutzen können (§ 29 Straßenverkehrs-Ordnung).

Anträge zur Durchführung eines Umzuges sind möglichst frühzeitig einzureichen, da vor der Genehmigung einige Dinge geklärt werden müssen. So wird zum Beispiel zunächst die Polizei als die für den fließenden Verkehr zuständige Behörde angehört. Unter Umständen sind umfangreiche verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich, damit der Umzug stattfinden kann.

Erläuterungen und Hinweise