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Stadt Hürth

Gewerbe - Reisegewerbe

Beschreibung

Wer ein Reisegewerbe betreiben will, benötigt eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte) gem. § 55 Gewerbeordnung (GewO).

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

Erläuterungen und Hinweise