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Stadt Hürth

Katzen - Kastration- und Kennzeichnungspflicht

Beschreibung

Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Zugrunde liegt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hürth, welche im Sommer 2011 in Kraft getreten ist.

Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung von streunenden Katzen einzudämmen. Auf diese Weise soll auch die Sicherheit von Freigängerkatzen erhöht und das Leid von streunenden und oft kranken Katzen vermindert werden.

Das für Sie bereitgestellte Merkblatt erläutert,

  • warum Freigängerkatzen zu kastrieren und zu kennzeichnen sind,
  • zu welchem Zeitpunkt beides erfolgen sollte,
  • welche Vorteile damit verbunden sind
  • und was organisatorisch zu tun ist.

Erläuterungen und Hinweise