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Stadt Hürth

Handwerkerparkausweis

Beschreibung

Handwerker, die ihre handwerkliche Tätigkeit in der Stadt Hürth und Umgebung ausüben, können Handwerkerparkausweise beantragen. Diese werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und berechtigen zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO);
  • im Zonenparkverbot (VZ 290 StVO);
  • an Parkscheinautomaten unbegrenzt und ohne Parkgebühr;
  • in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung;
  • auf Anwohnerparkplätzen.

Der Handwerkerparkausweis gilt im gesamten Rhein-Erft-Kreis sowie dem Rhein-Kreis-Neuss, allerdings nicht in der Stadt Neuss selbst.

Erläuterungen und Hinweise