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Stadt Hürth

Gewerbe - Ummeldung

Die Gewerbe-Ummeldung können Sie auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erledigen. Das Angebot finden Sie unter Downloads & Links.

Beschreibung

Sie möchten die Verlegung eines Gewerbebetriebes innerhalb von Hürth, die Veränderung des Angebotes (der Ware/n oder Tätigkeit) oder die Namensänderung des Gewerbetreibenden melden.

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, deshalb sind Gewerbeummeldungen zwingend vorgeschrieben.

Die Gewerbeummeldung kann online beim  Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Öffnet in einem neuen Tab), persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Hürth oder schriftlich erfolgen. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Soll ein Vertreter die Meldung vornehmen, so ist hierfür dessen persönliche Vorsprache in der Gewerbemeldestelle erforderlich. Der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können.

Erläuterungen und Hinweise