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Stadt Hürth

Gewerbezentralregisterauszug - Beantragung online

Beschreibung

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Anträge auf Erteilung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregisters (GZR) online zu stellen.

Verwendung:

Ein Auszug aus dem GZR ist - vereinfacht gesagt - ein "gewerberechtliches Führungszeugnis".

Er kann von Einzelpersonen oder juristischen Personen beantragt werden. Die Auskunft enthält alle Informationen, die im Bundeszentralregister über den Antragsteller gespeichert sind.
 

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