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Stadt Hürth

Gewerbe - Anmeldung

Die Gewerbe-Anmeldung können Sie auf dem Wirtschafts-Service-Portal.NRW online erledigen. Das Angebot finden Sie unter Downloads & Links.

Beschreibung

Sie möchten die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit im Stadtgebiet Hürth anmelden.

Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) unterliegt jeder Gewerbetreibende der Anzeigepflicht, Gewerbeanmeldungen sind deshalb zwingend vorgeschrieben. Gewerbetreibender ist jeder, der haupt- oder nebenberuflich eine selbständige und auf Gewinnerzielung und Dauer angelegte Tätigkeit wahrnimmt. Ausnahmen stellen die sogenannten freiberuflichen Tätigkeiten (z.B. Arzt, Architekt, Steuerberater), die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), persönliche Dienstleistungen höherer Art und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens dar.

Die Gewerbeanmeldung kann online beim  Wirtschafts-Service-Portal.NRW (Öffnet in einem neuen Tab), persönlich beim Ordnungsamt der Stadt Hürth oder schriftlich erfolgen. Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

Soll ein Vertreter die Meldung für Sie vornehmen, so ist hierfür dessen persönliche Vorsprache erforderlich. Der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können.

Erläuterungen und Hinweise