Die Gaststättenerlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller*in zuverlässig sind. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch die unten aufgelisteten Dokumente nach.
Das Gewerbeamt prüft, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf. Das hängt insbesondere von der Lage der Gaststätte und den Räumlichkeiten ab.
Details
Dokumente
Schriftlicher Antrag
Unterlagen des Objektes
Lageplan und Grundrisszeichnung der Gaststätte in zweifacher Ausfertigung
Personalausweis
Ausländische Staatsangehörige,
mit Ausnahme von Angehörigen der Europäischen Union, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbständigen, Erwerbstätigkeit berechtigt.
Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer
zum Nachweis, dass Sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse u. a. Grundzüge des Lebensmittelrechts, unterrichtet worden sind.
Gesundheitszeugnis
Auskunft in Steuersachen des FinanzamtesIhres Wohnortes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadtkasse
des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben.
Führungszeugnis
Das Führungszeugnis der Belegart "O" können Sie bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes beantragen.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung beim Gewerbeamt beantragen.
über das Vollstreckungsportal der Länder gemäß § 882b Zivilprozessordnung. Diese Bescheinigung ist nur über das Internet www.vollstreckungsportal.de (Öffnet in einem neuen Tab) erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.
bei juristischen Personen
zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister.
Es sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person, als auch für jede vertretungsberechtigte Personen vorzulegen.
Gebühren
Die Gebühr beträgt zwischen 400,00 € und 1200,00 € und ist abhängig vom Aufwand im Zusammenhang mit der Erteilung der Konzession. Sie kann in bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Bemerkung
Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich, wenn Sie
nur alkoholfreie Getränke
unentgeltliche Kostproben
zubereitete Speisen oder
in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreichen wollen.
Ein Beherbergungsbetrieb ist nicht mehr Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes.
Anschrift und Erreichbarkeit
Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte nach § 2 GastG