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Stadt Hürth

Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte nach § 2 GastG

Beschreibung

Die Gaststättenerlaubnis ist raum-, betriebsart- und personengebunden und kann nur erteilt werden, wenn Sie als Antragsteller*in zuverlässig sind. Ihre Zuverlässigkeit weisen Sie durch die unten aufgelisteten Dokumente nach.

Das Gewerbeamt prüft, ob die Gaststätte in der beabsichtigten Form geführt werden darf. Das hängt insbesondere von der Lage der Gaststätte und den Räumlichkeiten ab.

Erläuterungen und Hinweise