Hund - Anleinpflicht
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Angela Schmitz | Umweltschutz, Fundbüro, Feuerwerke, Fahrzeuge, Hunde | +49 2233 / 53-526 | angela.schmitzhuerthde |
Für alle Hunde gilt die Pflicht zum Führen an der Leine in:
Die Anleinpflicht für große Hunde geht etwas weiter. Große Hunde sind innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (also innerorts) auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Das bedeutet, dass große Hunde außerorts nicht angeleint werden müssen, es sei denn, einer der oben genannten Fälle der Anleinpflicht für alle Hunde trifft zu.
Gefährliche Hunde sind grundsätzlich und überall an der Leine zu führen. Die Anleinpflicht umfasst sogar Flure, Aufzüge, Treppenhäuser und Zuwege in Mehrfamilienhäusern. Darüber hinaus müssen gefährliche Hunde grundsätzlich einen Maulkorb tragen!
Zuständige Ansprechpartner finden Sie unter dem Reiter "Kontakt".
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hürth
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
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Frau Angela Schmitz | Umweltschutz, Fundbüro, Feuerwerke, Fahrzeuge, Hunde | +49 2233 / 53-526 | angela.schmitzhuerthde |
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