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Stadt Hürth

Vormundschaft und Pflegschaft

Beschreibung

Für Kinder und Jugendliche muss es jemanden geben, der die Verantwortung für sie trägt. Normalerweise ist das die Aufgabe der Eltern, die diese aber manchmal nicht übernehmen können, dürfen oder wollen. Das Gericht überträgt dann einem anderen Erwachsenen diese Aufgabe als Vormund. Dieser vertritt die Kinder und Jugendlichen in rechtlichen Dingen und soll für deren Wohlergehen sorgen.


Wird den Eltern oder einem alleinsorgeberechtigten Elternteil nur ein Teil der elterlichen Verantwortung beziehungsweise elterlichen Sorge entzogen, spricht man von einer Pflegschaft. Eine Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge beinhalten, zum Beispiel

  • die Personensorge,
  • die Vermögenssorge,
  • die Gesundheitsfürsorge
  • oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Die Vormünder des Jugendamtes sind Ansprechpartner für die betroffenen Minderjährigen, deren Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen in den Einrichtungen, Pflegeeltern, Gerichte, Vereine, Schulen, soziale Dienste sowie andere Institutionen und Personen, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen.


Aufgaben der Vormünder des Jugendamtes:

  • Gesetzliche Vertretung für Kinder und Jugendliche sowie Wahrnehmung deren Interessen.
  • Regelmäßige Pflegen persönlicher Kontakte mit den Minderjährigen.
  • Entscheidungsträger über Lebensort, Wahl des Kindergartens, der Schule oder Ausbildungsstätte.
  • Festlegung der Erziehungsziele mit den Minderjährigen und deren Bezugspersonen sowie Beaufsichtigung deren Umsetzung.
  • Wahl und Beantragung von notwendigen erzieherischen Hilfen.
  • Regelung von Belangen, die Gesundheit des Minderjährigen betreffen.
  • Verwaltung des Vermögens sowie Regelung von Erbschaftsangelegenheiten und Geltendmachung von Sozialleistungen.
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren sowie Sorge tragen für eine angemessene Anhörung und Beteiligung.
  • Begleitung von Minderjährigen Müttern als Vormund deren Kinder, Unterstützung  in Fragen der Erziehung und Versorgung der Kinder sowie bei der Regelung behördliche Angelegenheiten.

Erläuterungen und Hinweise