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Stadt Hürth

Urkunden Jugendamt

Die Urkundspersonen im Jugendamt sind berechtigt, bestimmte Willenserklärungen im Bereich des Familienrechtes aufzunehmen. Diese Dokumente nennen sich Urkunde.

Beschreibung

Am häufigsten werden im Jugendamt der Stadt Hürth die folgenden Urkunden aufgenommen:

  • Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge
  • Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt

Die Urkunden sind grundsätzlich kostenfrei.

Für die Erstellung der Urkunden wird ein gültiges Ausweispapier (Personalausweis, Reisepass o.ä.) und ggfls. weitere Dokumente benötigt. Zur Aufnahme Ihrer Erklärungen müssen Sie persönlich im Jugendamt erscheinen. Um Ihre Erklärungen ohne Störungen aufzunehmen und Sie auch über die Auswirkung Ihrer Willenserklärung umfassend informieren zu können, bitten wir Sie mit der zuständigen Urkundsperson vorab einen Termin zu vereinbaren.

Urkunden müssen nicht zwangsläufig im Jugendamt des Wohnortes erstellt werden. Sie können auch in jedem anderen Jugendamt aufgenommen werden (z.B. in der Stadt Ihres Arbeitsplatzes, Urlaubsort o.ä.)

  • Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge

Die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes hat kraft Gesetz die alleinige elterliche Sorge für das Kind.

Die Mutter kann sich entscheiden diese Sorgeberechtigung freiwillig mit dem Vater gemeinsam auszuüben. Das Jugendamt nimmt die Erklärung von Mutter und Vater in einer Urkunde über die gemeinsame Sorge auf. Die Mutter kann nicht zur Abgabe dieser Erklärung gezwungen werden.

Um eine entsprechende Urkunde aufnehmen zu können, muss eine rechtskräftige Vaterschaftsanerkennung bzw. Vaterschaftfeststellung erfolgt sein. Der Nachweis der Vaterschaft (Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft oder Gerichtsbeschluss) muss der Urkundsperson vorgelegt werden. Sollte das Kind bereits geboren sein, wird zudem ein Geburtsnachweis (Geburtsurkunde, Anmeldung des Kindes im Krankenhaus) benötigt.

Die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht kann auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. In diesem Fall ist der voraussichtliche Entbindungstermin der Urkundsperson mitzuteilen.

  • Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt

Ein Elternteil, welcher zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet ist, wird vom gesetzlichen Vertreter des Kindes meist aufgefordert eine Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt zu unterschreiben. Eine Urkunde über die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt wird auch als Unterhaltstitel bezeichnet.

Die zuständigen Mitarbeiter/innen finden Sie unter dem Reiter Kontakt.

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