Tagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform für Kinder, meist im Alter von 0 - 3 Jahren, die im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten stattfindet.
Tagesmütter und Tagesväter können individuelle Bedürfnisse von Kindern und Eltern besonders berücksichtigen und sind meist in der Lage eine große zeitliche Flexibilität der Betreuung anzubieten.
Für Kinder unter 3 Jahren, die viele Stunden am Tag Betreuung benötigen, bietet die Betreuung durch eine konstante Bezugsperson in einer kleinen, überschaubaren Kindergruppe gute Förder- und Entwicklungsmöglichkeiten.
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Für die Tätigkeit als Tagesmutter/ Tagesvater benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt.
Zuständige Ansprechpartner finden Sie unter dem Reiter "Kontakt".
Voraussetzungen für das Erlangen einer Pflegeerlaubnis sind:
Name | Zuständigkeit | Telefon | E‑Mail |
---|---|---|---|
Frau Anna Bairuk | Allgemeine Verwaltung | +49 2233 / 53-321 | abairukhuerthde |
Frau Sabine Klein | Bewilligung und Elternbeiträge | +49 2233 / 53-380 | skleinhuerthde |
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