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Stadt Hürth

Jugendhilfeplanung

Beschreibung

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Jugendhilfe. Durch Jugendhilfeplanung gewährleistet das Jugendamt Hürth, dass die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe bedarfsgerecht zur Verfügung stehen.

Aufgaben:

Die Jugendhilfeplanerin untersucht zusammen mit haupt- und ehrenamtlichen Beteiligten das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen:

  • Sind ausreichend Kinderbetreuungsangebote vorhanden?
  • Haben Jugendliche Räume, in denen sie sich treffen können?
  • Welche Angebote fehlen oder müssen erweitert werden?

Bei der Jugendhilfeplanung handelt es sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe, nach der der öffentliche Träger (das Jugendamt)

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Sorgeberechtigten festzustellen und
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen hat.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • ©Jacob Lund - stock.adobe.com