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Stadt Hürth

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes und wird immer dann tätig, wenn ein strafunmündiges Kind, ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender eine Straftat begangen haben soll.

Wir bieten den Jugendlichen und Heranwachsenden, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, während des gesamten Verfahrens unsere Unterstützung an.

Zudem begleiten und beraten wir auch strafunmündige Kinder und deren Erziehungsberechtigte.

  • Strafunmündige Kinder: bis 13 Jahre
  • Jugendliche: 14 - 17 Jahre
  • Heranwachsende: 18 - 20 Jahre

Wir helfen gerne! Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.

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