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Stadt Hürth

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Beschreibung

Kinder und Jugendliche haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn eine seelische Behinderung vorliegt oder wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.


Form der Hilfe - die Hilfe kann

  • in ambulanter Form,
  • in Tageseinrichtungen für Kinder,
  • durch geeignete Pflegepersonen
  • oder in Einrichtungen/ sonstigen Wohnformen

geleistet werden.

Erläuterungen und Hinweise