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Stadt Hürth

Fachdienst der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen

Ausländische Minderjährige, die ohne einen Sorge- und Erziehungsberechtigten
in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, benötigen einen besonderen Schutz
und Betreuung durch das zuständige Jugendamt.

Beschreibung

Mit der Einführung des "Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher" wurde für die geforderte Umsetzung der Fachdienst für unbegleitete ausländische Minderjährige geschaffen.


Aufgaben:

  • Vorläufige Inobhutnahme und Erstscreening nicht registrierter unbegleiteten Minderjähriger nach §42a SGB VIII.
  • Aufnahme dauerhaft zugewiesener unbegleiteter Minderjähriger.
  • Einrichtung einer Vormundschaft.
  • Klärungsphase nach §42 SGB VIII mit folgenden Themen: Fluchtgeschichte, Gesundheitszustand, ausländerrechtliche Situation, Schulbildung, Herkunftsfamilie, pädagogischer und therapeutischer Bedarf.
  • Installierung und Steuerung einer passgenauen stationären Hilfe zur Erziehung.
  • Verselbständigung der unbegleiteten Minderjährigen.
  • Nachbetreuung und Beratung ehemaliger unbegleiteter Minderjähriger.

Erläuterungen und Hinweise