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Stadt Hürth

Inklusion

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch die Möglichkeit erhält, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen – und zwar von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.

Beschreibung

Vielfalt wertschätzen
Inklusion geht davon aus, dass die Verschiedenheit der Menschen in einer Gesellschaft eine Bereicherung darstellt, die wertgeschätzt und nutzbar gemacht werden soll. Dahinter steht die Überzeugung, dass nicht nur jeder Einzelne, sondern auch eine Gemeinschaft als Ganzes von den vielfältigen Potentialen ihrer einzelnen Mitglieder profitieren kann.

Ausgrenzungen sollen vermieden werden, das heißt beispielsweise auch, den Herausforderungen des demographischen Wandels zu begegnen sowie Anzeichen von Diskriminierung zu erkennen und abzubauen. Vielfalt umfasst dabei Menschen mit physischen, psychischen und geistigen Beeinträchtigungen, genauso wie Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (in der Familie), Menschen mit anderen kulturellen und sprachlichen Wurzeln oder geringem sozialen Status.

Inklusion als Menschenrecht
Die Idee der Inklusion ist zentraler Leitgedanke der UN-Behindertenrechts­konvention, die in Deutschland im Jahr 2009 in Kraft trat. Dementsprechend werden in den Kommunen Inklusionskonzepte oder Aktionspläne erarbeitet, die zahlreiche Ideen, Ziele und Maßnahmen für die Verbesserung der Teilnahme, Berücksichtigung und Mitwirkung von Menschen mit Behinderung enthalten. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in nahezu allen Lebensbereichen umzusetzen ist.

Erläuterungen und Hinweise