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Stadt Hürth

Behinderung

Die Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen berät die Stadt in Fragen der Politik für Menschen mit Behinderungen und arbeitet mit der Verwaltung zusammen. Sie informiert und berät die politischen Gremien über besondere Belange und Bedürfnisse von behinderten Menschen und gibt Impulse.

Sie ist auch zugleich Ansprechpartnerin für einzelne behinderte Menschen und unterstützt diese in ihren Bemühungen um Teilhabe, Rehabilitation und allen Angelegenheiten der Schwerbehinderung.

Beschreibung

Befugnisse und Aufgaben:

Die Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist bei allen Vorhaben der Stadt, soweit die spezifischen Belange der Menschen mit Behinderungen betroffen sind, frühzeitig zu beteiligen, z. B. bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen im öffentlichen Bereich. Öffentliche Stellen sollen die Kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Es gehört auch zu ihren Aufgaben, Beschwerden aus dem betroffenen Personenkreis aufzugreifen, auszuwerten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Sie ist behilflich beim Stellen von Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung nach § 152 SGB IX und der Gleichstellung gemäß § 2 Abs. SGB IX und informiert über Nachteilausgleiche nach dem Grad der Behinderung. Darüber hinaus leitet sie die Geschäftsstelle des Hürther Beirates für Menschen mit Behinderungen.

Erläuterungen und Hinweise