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Stadt Hürth

Vollstreckung

Beschreibung

Der Fachbereich Vollstreckung hat entsprechend den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) Forderungen, die nicht rechtzeitig beglichen wurden, zwangsweise einzuziehen oder die zwangsweise Einziehung zu veranlassen.

Dies geschieht durch die Mitarbeiter des Sachgebietes Vollstreckung. Es werden dabei nicht nur die rückständigen Forderungen der Stadt Hürth vollstreckt, sondern im Rahmen der Amtshilfe auch die von fremden Behörden.

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