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Stadt Hürth

Hund - Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung

Ihren Hund können Sie komplett online anmelden, abmelden oder ummelden. Den Link zum Online-Formular finden Sie unter dem Reiter Downloads / Links.

Beschreibung

Grundsätzlich ist für jeden Hund eine Hundesteuer zu zahlen. Steuerpflichtig ist die Hundehalterin bzw. der Hundehalter.

Anmeldung: Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme bei der Stadt anzumelden. Ist der Hund der Hundehalterin bzw. dem Hundehalter durch Geburt von einer von ihr bzw. ihm gehaltenen Hündin zugewachsen, dann muss die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, erfolgen.

Abmeldung: Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so hat dies die Hundehalterin bzw. der Hundehalter der Stadt innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen. Beim Tod des Hundes ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Bei der Veräußerung des Hundes muss die Anschrift des Erwerbers angegeben werden.

Ummeldung:
Ihr Hund ist mit Ihnen innerhalb von Hürth umgezogen? Bitte teilen Sie uns die neue Anschrift mit.

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Bildnachweise

  • Stadt Hürth