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Stadt Hürth

Beauftragte/r für Medizinproduktesicherheit

Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im § 6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

Beschreibung

Zu den Aufgaben des Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragten zählen:

  • Sammlung und Bewertung von Meldungen über Risiken bei Medizinprodukten
  • Einbringung ins Risikomanagamentsystem (Sicherheitshinweise bei Beinnah-Vorkommnisse)
  • Einleitung notwendiger Maßnahmen (z.B. Information von Gremien und Behörden, Information der Anwender, Produktrückrufe und Korrekturmaßnahmen koordinieren
  • Kontakt zum zentralen Kooperationspartner / Einkauf

Erläuterungen und Hinweise