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Stadt Hürth

Krankentransportabrechnung

Beschreibung

Die Stadt Hürth nimmt sowohl die Aufgabe der Notfallrettung als auch die des Krankentransportes wahr.

Die Aufgabe der Notfallrettung besteht in erster Linie darin, bei Notfallpatienten am Notfalleinsatzort lebensrettende Maßnahmen durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden in ein für die Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern.

Der Krankentransport hat die Aufgabe, Kranken, Verletzten oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallrettung benötigen, fachgerecht Hilfe zu leisten und sie unter Betreuung durch qualifiziertes Personal mit dem Krankenwagen zu befördern.

Nach der Durchführung der vorgenannten Aufgaben, werden diese von der Abteilung Rettungsdienst gemäß der Satzung der Stadt Hürth über die Erhebung von Gebühren für den Krankentransport und den Notfallrettungsdienst abgerechnet.

Kostenpflichtiger gemäß der vorgenannten Satzung ist der Inanspruchnehmer der rettungsdienstlichen Leistung. Zur Verfahrensvereinfachung wird jedoch, soweit diese bekannt ist, mit der jeweiligen Krankenkasse des Patienten abgerechnet.

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