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Stadt Hürth

Brandschutzaufklärung

Beschreibung

Nahezu alle Gebäude und Anlagen verfügen über sicherheitstechnische Einrichtungen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung. Hierbei kann es sich beispielsweise um Handfeuerlöscher, Wandhydranten, Rauch- und Wärmeabzüge, Brandmelde- bzw. Löschanlagen oder auch um Einrichtungen zur Flucht im Gefahrenfall handeln. Alleine das Vorhandensein von brandschutztechnischen Einrichtungen bewirkt noch kein funktionierendes Brandschutz- und Evakuierungskonzept. Erst das Wissen um die Gefahren und das richtige Verhalten der Betroffenen im Gefahrenfalle ermöglicht eine wirksame Abwendung von Gefahren für Menschen, Tiere, die Umwelt und von Sachwerten.

Vor diesem Hintergrund verpflichtet der Gesetzgeber in verschiedenen Vorschriften (z.B. § 10 Arbeitsschutzgesetz) die Unternehmen, entsprechende Vorsorge zu betreiben. Auch das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) NRW greift den Gedanken der Aufklärung und Erziehung auf, indem es den Gemeinden und Landkreisen (sowie den Feuerwehren) entsprechende Aufgaben zuweist.

Zusätzliche Angebote:

  • Brandschutzaufklärung an Schulen und in Kindergärten
  • Schulungen in gewerblichen Betrieben

Erläuterungen und Hinweise