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Stadt Hürth

Liegenschaftsamt

Das Liegenschaftsamt ist im Rathaus zuständig für die unbebauten und bebauten Grundstücke im Eigentum der Stadt Hürth. Dazu gehören insbesondere der Verkauf dieser und von Gewerbegrundstücken sowie vielfältige weitere Grundstücksangelegenheiten.

Beschreibung

Aufgaben:

  • Ankauf, Verkauf und Tausch von unbebauten Grundstücken für die Stadt und für die Stadtwerke Hürth (z.B. Straßenland)
  • Eintragung und Löschung von Grunddienstbarkeiten wie Geh-, Fahr- und Leitungsrechte
  • Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen
  • Erklärungen bei Mess- und Grenzverhandlungsterminen
  • Verpachtung von Ackerflächen und sonstigen Grundstücken (Nutzungsverträge, Überbauverträge, u.ä.)
  • Vermietung, Instandhaltung und Modernisierung von städtischen Gebäuden
  • Erteilung von Negativattesten (Prüfung durch die Stadt, ob bei Grundstücksverkäufen ein gesetzliches Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB besteht)

Aufgaben Bereich Wohnungswesen:

  • Wohnungsbindung, Mietrechtsangelegenheiten, Mietpreisbindung
  • Wohnberechtigungsbescheinigungen (WBS)
  • Wohnungskontrolle und Wohnungsvermittlung, Freistellungen
  • Anträge zur Zinssenkung öffentlicher Darlehen

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise