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Stadt Hürth

Datenschutzbeauftragte

Beschreibung

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sollen Ihr Recht, selbst über die Preisgabe und Verwendung Ihrer Daten zu entscheiden, schützen. Dieses Recht darf nicht durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in einer öffentlichen Stelle beeinträchtigt werden.

Als personenbezogene Daten gelten alle Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer Person, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, Familienstand, Kfz-Kennzeichen, Krankendaten, Vorstrafen, Zeugnisse und vieles andere mehr.

Nach § 2 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NW) ist auch die Stadt Hürth, ebenso wie alle anderen öffentlichen Stellen, an die Datenschutz-Vorschriften gebunden.


Auf die Verwaltung wirkt sich der Datenschutz in folgender Weise aus:

  • Personenbezogene Daten dürfen hier nur solange und soweit gespeichert werden, wie dies der rechtmäßigen Aufgabenerfüllung dient. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung ist es untersagt, die Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten oder zu offenbaren.
  • Personenbezogene Daten dürfen nur persönlich an Sie oder an eine von Ihnen bevollmächtigte Person weitergegeben werden. Die bevollmächtigte Person benötigt eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht und muss sich ausweisen können. Telefonisch dürfen über die personenbezogenen Daten keine Auskünfte erteilt werden.

Zur Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes wählt der Landtag einen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Zu den Aufgaben zählt die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Regelungen, die den Datenschutz betreffen.

Verwaltungsgliederung

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • iStock, Jirsak