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Stadt Hürth

Örtliche Rechnungsprüfung

Beschreibung

Zu den Dienststellen der Verwaltung mit dem geringsten Bekanntheitsgrad in der Bevölkerung zählt das Rechnungsprüfungsamt.

Dies liegt daran, dass die Örtliche Rechnungsprüfung unmittelbar nach innen wirkt, das heißt in die Verwaltung hinein, wenngleich ihre Tätigkeit auch Außenwirkung erlangen kann. Beispielsweise wenn sie feststellt, dass eine gemeindliche Abgabe im Einzelfall zu hoch oder zu niedrig festgesetzt wurde. Die Bürger haben keine direkten Kontakte oder Berührungspunkte mit der Rechnungsprüfung.

Die Rechnungsprüfung ist nach der Gemeindeordnung NRW eine Pflichteinrichtung für die Finanz- und Haushaltskontrolle der Stadt Hürth. Grundlage für ihre Tätigkeit ist die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hürth.

Die Rechnungsprüfung soll bei den geprüften Stellen die

  • Rechtmäßigkeit,
  • Ordnungsmäßigkeit,
  • Zweckmäßigkeit
  • und Wirtschaftlichkeit

des Verwaltungshandelns feststellen.

In größeren Kommunen wird deshalb diese besondere Dienststelle eingerichtet, die die Haushalts- und Wirtschaftsführung einschließlich des Vergabewesens (z.B. Bauaufträge) der Kommune überwacht, rechtzeitig auf Fehler und Mängel hinweist und durch die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt die Gewähr dafür gibt, dass alle Verwaltungsdienststellen nach den gesetzlichen Vorschriften handeln.

Denn: "niemand kann sich selbst kontrollieren".

Die Rechnungsprüfung hat eine besondere Position. Sie ist das unabhängige und weisungsfreie Prüfungsorgan der Stadt Hürth, dem Rat unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber verantwortlich. Alle übrigen Ämter gehören zum Geschäftsbereich des Bürgermeisters. Dieser kann keine Weisungen erteilen, die den Umgang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.

In den letzten beiden Jahrzehnten hat sich das Verständnis der Rechnungsprüfer in den Kommunen gewandelt. Sie empfinden sich nicht mehr überwiegend als Kontrolleure, sondern zusätzlich als Berater der Verwaltung, und zwar in Fragen der Wirtschaftlichkeit, des Vergaberechts oder der Korruptionsprävention. Der Antikorruptionsbeauftragte der Stadtverwaltung Hürth ist der Örtlichen Rechnungsprüfung zugeordnet. Bei den Bundesländern - wie z.B. NRW -, die bereits auf die Doppik als Rechnungsstil für Kommunen umgestellt haben, erfordert dies eine Abkehr vom klassischen Bild der Rechnungsprüfung und eine Hinwendung zu zeitgemäßen, sachlich und fachlich zweckmäßigen Handlungsweisen und Handlungsformen.


Aufgaben:

Die Aufgaben der Örtlichen Rechnungsprüfung sind durch die Gemeindeordnung NRW (§ 104) und die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Hürth festgelegt und umschrieben.

Danach hat die Örtliche Rechnungsprüfung einen ganzen Katalog von Aufgaben zu erfüllen. Die Aufgaben unterscheiden sich in:

  • Pflichtaufgaben (§ 104 Abs. 1) und
  • fakultative Aufgaben (§ 104 Abs. 2)

Ob die Rechnungsprüfung fakultative Aufgaben wahrnehmen soll, ist in das Ermessen des Rates gestellt.

Einen breiten Raum nimmt dabei jedes Jahr die Prüfung des Jahresabschlusses ein. Über das Ergebnis wird ein Prüfungsbericht gefertigt.

Der Prüfungsbericht einschließlich Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung wird zunächst vom Rechnungsprüfungsausschuss und danach vom Rat beraten und beschlossen. Der Rat hat zudem darüber zu befinden, ob dem Bürgermeister aus der Haushaltsführung Entlastung erteilt werden kann oder nicht.

Verwaltungsgliederung

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