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Stadt Hürth

Unwetterkatastrophe: Antragsverfahren für Nothilfe geht in die zweite Runde

Anträge können bis einschließlich 31. Januar 2022 gestellt werden

Bis einschließlich 31. Januar 2022 können Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 erneut Anträge auf Nothilfe stellen. Sie können diese am Ende dieser Seite herunterladen oder im Gemeindebüro Efferen, Martin-Luther-Straße 12 in 50354 Hürth-Efferen, beziehungsweise im Gemeindebüro Gleuel, Am Hofacker 41 in 50354 Hürth-Gleuel, bekommen und auch dort einreichen.

Nothilfefähig sind nur Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Wohnräumen, die unmittelbar auf die Unwetterkatastrophe in Hürth zurückzuführen sind. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohneinheiten, die ihren Erstwohnsitz in Hürth haben.

Alle weiteren Informationen zu der Beantragung sind in den entsprechenden Richtlinien nachzulesen. Sie finden die Richtlinien ebenfalls am Ende dieser Seite. Im Rathaus erteilt Ralf Schnitzler unter der Rufnummer 02233 / 53223 oder per E-Mail an  rschnitzlerhuerthde weitere Informationen.

Die Nothilfen werden gezahlt aus einer gemeinsamen Spendenaktion, die von der evangelischen Kirchengemeinde Hürth und der Stadt unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe ins Leben gerufen worden war.

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