Inhalt anspringen

Stadt Hürth

03.11.2021: Unwetterkatastrophe: Anträge auf Nothilfen können bis einschließlich 30. November 2021 gestellt werden

Stadt und evangelische Kirchengemeinde haben hierfür Spenden in Höhe von rund 161.500 Euro erhalten

Noch bis einschließlich 30. November 2021 können Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli Anträge auf Nothilfe stellen. Sie können am Ende dieser Seite heruntergeladen und wahlweise im Gemeindebüro Efferen, Martin-Luther-Straße 12 in 50354 Hürth-Efferen, oder im Gemeindebüro Gleuel, Am Hofacker 41 in 50354 Hürth-Gleuel, eingereicht werden.

Die Nothilfe wird gegenüber anderen privaten oder staatlichen Leistungen, wie beispielsweise Soforthilfen des Landes, subsidiär und ausschließlich auf Antrag hin gewährt. Nothilfefähig sind nur Ausgaben zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden und Wohnräumen, die unmittelbar auf obige Unwetterkatastrophe in Hürth zurückzuführen sind.

Empfangsberechtigt sind nur natürliche Personen. Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohneinheiten, die ihren Erstwohnsitz in Hürth haben.

Pro Haushalt darf nur ein Antrag gestellt werden. Die Mindestschadenssumme muss mindestens 5.000 Euro betragen. Diese ist durch Belege und entsprechende Nachweise glaubhaft zu machen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verteilung der Spenden und die Höhe der Nothilfen entscheidet eine fünfköpfige Nothilfekommission.

Die Nothilfen werden gezahlt aus einer gemeinsamen Spendenaktion, die von der evangelischen Kirchengemeinde Hürth und der Stadt unmittelbar nach der Unwetterkatastrophe ins Leben gerufen worden war. Sie danken den Spenderinnen und Spendern für die zur Verfügung gestellten Mittel.

Weitere Informationen erteilt im Rathaus Ralf Schnitzler unter der Rufnummer 02233 / 53-223 oder per E-Mail an  rschnitzlerhuerthde.

Weitere Infos

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Hürth