Inhalt anspringen

Stadt Hürth

01.07.2021: Wieder öffentlicher Badebetrieb im Familienbad

Ab Samstag, 3. Juli 2021 – Aufenthalt zeitlich beschränkt – Auch Vereinssport und Kurse

erin Annegret Keller, Svenja Donow und Julia Fehlisch vom Jugendamt, Katrin Stelzmann von der Caritas Rhein-Erft sowie Ninba Görtz von der Kindertagesstätte St. Severin.

Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht aufgrund einer neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung weitere Erleichterungen. Hiervon profitieren insbesondere die Besucherinnen und Besucher des Familienbades „De Bütt“ ab Samstag, 3. Juli 2021. 

Die städtische Einrichtung öffnet dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 6:30 Uhr bis 21:00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils ab 11:30 Uhr bis 21:00 Uhr. Montags und mittwochs sowie in den Morgenstunden der Wochenenden ist Vereins- und Kursbetrieb. Whirlpools, der Strömungskanal und der Sprungbereich können noch nicht genutzt werden. Die benachbarte Saunaanlage bleibt zunächst geschlossen. 

Der Aufenthalt im Familienbad ist pro Person auf drei Stunden beschränkt. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass die Kapazitätsgrenzen und die Hygiene- und Infektionsschutzstandards eingehalten und bis zu 230 Personen gleichzeitig schwimmen können. Daher werden sogenannte „Badezeitfenster“ vorübergehend eingerichtet. Im Fall von Zeitüberschreitungen werden zusätzliche Gebühren erhoben. Die Badezeitfenster bestehen jeweils von 6:30 Uhr bis 10:30 Uhr, 11:30 Uhr bis 15:30 Uhr und von 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr. 

Der Einlass kann nur bei Vorlage eines Negativtestnachweises gewährt werden. Als Nachweise anerkannt werden zertifizierte Negativtests einer öffentlichen Teststelle und zertifizierte Selbsttests aus Beschäftigtentestungen, die nicht älter als 48 Stunden sind. Darüber hinaus ist der Einlass möglich mit einem Impfausweis mit Nachweis der vollständigen Impfung, der mindestens 14 Tage alt ist. Ferner wird der Einlass gewährt für Menschen mit Genesenen-Nachweise, die mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen sowie für Genesenen-/Impfnachweise mit einmaliger vollständiger Impfung nach Infektionen, die mindestens 14 Tage zurückliegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind vom Testerfordernis ausgenommen. Das Betreten ist ausschließlich mit einem Mund-/Nasenschutz (FFP-2 oder KN/N95-Maske) erlaubt.

Erwachsene zahlen für den dreistündigen Aufenthalt 6,20 Euro, ermäßigte Tickets unter anderem für Kinder gibt’s für drei Euro. Für den eineinhalbstündigen Aufenthalt sind von Erwachsenen vier Euro zu entrichten. Tickets können ausschließlich digital auf der Internetseite des Familienbades "De Bütt" erworben werden.

Weitere Infos

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise