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Stadt Hürth

10.05.2021: Grabsteine werden auf Standsicherheit geprüft

Arbeiten auf den Hürther Friedhöfen beginnen am 31. Mai und dauern voraussichtlich bis 25. Juni 2021

Ab Montag, 31. Mai, werden auf Hürther Friedhöfen Grabsteine mit einer Gesamthöhe ab einem halben Meter auf ihre Standsicherheit hin überprüft. Die Kontrollen im Stadtteil Alt-Hürth dauern voraussichtlich bis 4. Juni. Die Überprüfungen auf den Friedhöfen in den Stadtteilen Efferen und Stotzheim finden vom 7. Juni bis voraussichtlich 11. Juni statt. Weitere werden vorgenommen in den Stadtteilen Fischenich und Kendenich, jeweils vom 14. Juni bis 18. Juni, sowie in Gleuel und Berrenrath, jeweils vom 21. Juni bis 25. Juni 2021. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, hinter den Grabsteinen liegende Utensilien – außer einer Kanne und einer Vase – zu entfernen.

Mit den Arbeiten kommen die Stadtwerke Hürth ihrer Verkehrssicherungspflicht nach. Sie sind erforderlich, um Friedhofsbesucher, Grabnutzungsberechtigte und Mitarbeiter vor eventuellen Schäden zu schützen, die von umstürzenden Grabsteinen ausgehen könnten. Die Grundlagen ergeben sich aus den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft sowie aus der Friedhofssatzung der Stadt Hürth, demnach Nutzungsberechtigte für die Standsicherheit verantwortlich sind. 

Um die Standfestigkeit feststellen zu können, kommt ein Spezialgerät zum Einsatz.  Hierbei handelt es sich um einen so genannten Kipptester, der die manuelle Rüttelprobe ersetzt. Horizontal wird mit dem Prüfgerät behutsam ein einmaliger Druck von bis zu 500 Newton auf den Grabstein ausgeübt. Wenn die Gedenksteine diesem Druck nicht standhalten können, werden sie mit Aufklebern versehen. Damit werden die Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Standsicherheit der Grabsteine von einem Fachbetrieb wieder herstellen zu lassen. Gedenksteine, die wackelig sind oder bei leichtem Druck umzustürzen drohen, werden gesichert oder abgehoben und fachgerecht auf der Grabstätte gelagert. 

Für eventuelle Rückfragen steht das Friedhofspersonal zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es telefonisch bei Jürgen Swazinna unter der Rufnummer 02233 / 984243.