Inhalt anspringen

Stadt Hürth

Hürth-Pass: Einkommensgrenzen werden angehoben

Pressemitteilung vom 23.05.2023

Die Stadt Hürth hat beschlossen, die Zugangsvoraussetzungen für Familien zum Erhalt des Hürth-Passes anzupassen. Dabei erfolgt die Festlegung der Einkommensgrenzen in Anlehnung an die Regelbedarfsstufen für Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen.

So liegt nun beispielsweise die Grenze für einen alleinerziehenden Haushalt mit einem Kind bei einem monatlichen Netto-Arbeitslohn von 1.973 Euro (vorher 1.770 Euro) und für eine Bedarfsgemeinschaft mit zwei volljährigen Partnern und zwei Kindern bei 3.032 Euro (vorher 2.758 Euro). Weitere Informationen, sowie die vollständige Tabelle der Einkommensgrenzen, finden Sie hier:  Hürth-Pass (Öffnet in einem neuen Tab)

Welche Vergünstigungen bietet der Hürth-Pass?

Der Hürth-Pass bietet Hürther Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Leistungen städtischer Einrichtungen zu ermäßigten Preisen in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen neben dem günstigeren Eintritt im städtischen Hallenbad „De Bütt“ eine Ermäßigung der Gebühren für die Musikschule und vergünstigte Eintrittspreise für Kultur- und Sportveranstaltungen der Stadt. Die Nutzung der Stadtbücherei ist für Hürth-Pass-Inhaber kostenlos. Auch die Volkshochschule Rhein-Erft und viele private Veranstalter räumen auf Nachfrage Vergünstigungen ein.

Wer kann einen Hürth-Pass erhalten?

Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, wie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Taschengeld in Pflegeheimen (nach SGB XII), BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, können den Hürth-Pass im Sozialamt bekommen. Wer Leistungen nach SGB II erhält wendet sich bei Interesse an das zuständige Jobcenter. Alleinerziehende und Bedarfsgemeinschaften, deren Einkommenssituation die Einkommensgrenzen nicht übersteigt, sowie alle, die Barbeträge nach dem SGB VIII erhalten, können den Hürth-Pass beim Jugendamt bekommen.

Weitere Infos

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Hürth
  • GIUSEPPE_PILIERO