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Stadt Hürth

Bebauungsplan „Efferen-West“ liegt aus

Einsichtnahme im Zeitraum 17.05.-19.06.2023 möglich

Pressemitteilung vom 10.05.2023

Vom 17. Mai bis einschließlich 19. Juni 2023 kann der Bebauungsplan Nr. 217 (Entwurf) „Efferen-West" hier eingesehen werden:  Bürgerbeteiligung (Öffnet in einem neuen Tab). Die Unterlagen können zudem nach vorheriger Voranmeldung im Rathaus der Stadt Hürth, Friedrich-Ebert-Straße 40, im Amt für Planung, Vermessung und Umwelt, 4. Obergeschoss, eingesehen werden.

Das Plangebiet wird begrenzt durch den westlichen Rand der Efferener Straße (Ortsumgehung K2), durch die Gärten der Grundstücke Bellerstraße 47–85a, Annenstraße 8-52 sowie durch den zwischen Efferener Straße und Annenstraße verlaufenden Fuß- und Radweg. Die Efferener Straße zwischen Bellerstraße und In den Höhnen gehören zum Geltungsbereich und grenzen diesen ab.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Diese sind an das Amt für Planung, Vermessung und Umwelt der Stadt Hürth zu richten. Alternativ können sie per E-Mail an  planungsamthuerthde oder auf dem Portal der  Onlineplanauskunft (Öffnet in einem neuen Tab) übermittelt werden.

Auskünfte in dieser Angelegenheit erteilt Herr Bruch vom Amt für Planung, Vermessung und Umwelt im Rathaus, 4. Obergeschoss, Zimmer 419 (Telefon 02233 / 53-451, Fax 02233 / 53-185,   ybruchhuerthde). Erledigungen im Rathaus sind derzeit ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.

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