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Stadt Hürth

Fristverlängerung für Projektförderanträge

Mittel für Kulturförderung können bis Ende Mai beantragt werden

Pressemitteilung vom 27.04.2023

Kultur ist ein wesentlicher Bestandteil des Lebens in der Stadt Hürth. Die Vielfältigkeit von kulturellen Angeboten und deren Qualität zu fördern, ist eine wichtige Aufgabe zur Schaffung und Erhaltung einer kulturellen Identität. Aus diesem Grund wird bürgerschaftliches, kulturelles Engagement im Rahmen der öffentlichen Mittel für öffentliche Veranstaltungen vom Kulturamt der Stadt Hürth gefördert. Die kulturrelevanten Bereiche, die gefördert werden sollen, sind: Musik, bildende und darstellende Kunst, Literatur, Film, Kunst mit neuen Medien, Heimat und Brauchtum sowie Stadtgeschichte. 

Ziel der Kulturförderung sind Aktivitäten, die dem gesamtstädtischen Kulturleben oder dem Kulturleben in den einzelnen Stadteilen unmittelbar zu Gute kommen. Für die Projektförderung können Anträge bis 31. Mai 2023 im Kulturamt gestellt werden. 

Förderfähig im Sinne der Kulturförderrichtlinien sind natürliche Personen, Vereine und Vereinigungen, Kulturinitiativen und Freie Gruppen. Kommerzielle Künstlerinnen und Künstler sind generell von der Förderung ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um ein gemeinnütziges Projekt. Projekte von Kirchen und religiösen Gemeinschaften, Kindergärten, Schulen und offenen Ganztagsschulen, sowie Kinder- und Jugendverbände sind grundsätzlich nicht nach diesen Richtlinien förderfähig. Dasselbe gilt für öffentliche Büchereien. 

Jeder Antragsteller kann pro Projekt/Veranstaltung im Kalenderjahr maximal 2.500 Euro erhalten. Pro Antragsteller werden insgesamt höchstens 5.000 Euro als Förderung für Projekte im Kalenderjahr gezahlt. Die Förderung eines Projektes ist auf 75 Prozent des Gesamtdefizites des Projektes begrenzt.

Alle, die ein passendes Projekt für das Hürther Kulturleben planen und zu denen die Richtlinien passen sind aufgerufen, einen Projektantrag im Kulturamt einzureichen. Weitere Informationen dazu unter: 02233 / 53-710 (Kulturamt).

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